Aus der Corona-Verordnung Sport des Kultus- und Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 25.06.20
§ 3
(2) Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden; davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen.
[Anm.: Dieser Satz verdient ob seiner Sinnfreiheit einen Preis!]
(3) Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.
(4) Soweit durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, sind in jedem Training oder jeder Übungseinheit möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
§ 4
(3) Untersagt sind Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe
- mit über 100 Sportlerinnen und Sportlern und über 100 Zuschauerinnen und Zuschauern bis einschließlich 31. Juli 2020;
- mit insgesamt über 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschaue- rinnen und Zuschauern bis einschließlich 31. Oktober 2020.
Die zulässige Zuschauerzahl erhöht sich bis einschließlich 31. Juli 2020 auf 250 Zuschauerinnen und Zuschauer, wenn zusätzlich
- den Zuschauerinnen und Zuschauern für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und
- die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt.
- Bei der Bemessung der Zuschauerzahl bleiben die Beschäftigten und sonstigen Mitwirkenden an der Veranstaltung wie Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Schieds- und Kampfrichterinnen und -richter sowie weiteres Funktionspersonal außer Betracht. Unter den Zuschauerinnen und Zuschauern ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, sofern nicht § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 CoronaVO etwas anderes zulässt.
Unbestreitbar eine Sternstunde deutscher Bürokratie. Hoffentlich werden noch viele Novellierungen nötig.
Nach der Sommerpause soll übrigens das Studienfach „Corona“ eingerichtet werden, das in die Lage versetzt, das Regelwerk in die Praxis umzusetzen.